Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen im Lande Bremen

Große Anfrage der CDU, Bremische Bürgerschaft, Landtag

Anrede

Was ist die Arbeit von Frauen wert? Ganz bestimmt nicht weniger als die Arbeit von Männern!
Trotzdem beträgt der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern EU-weit 15%. Das ist ungerecht.
Der Bundesdurchschnitt beträgt 23%. Das ist noch ungerechter!

Und in Bremen liegt er bei 24%, legt man die Zahlen der Senatsantwort auf die Große Anfrage zugrunde, beträgt der Lohnunterschied sogar 26%. Das ist blamabel! Das muss sich im Interesse der Frauen ändern!

Darum hat die CDU Fraktion  eine Große Anfrage gestellt, um zunächst einmal zu analysieren, warum der Lohnunterschied von Frauen und Männern in Bremen und Bremerhaven sogar noch höher ist als im Bundesdurchschnitt. Es geht bei dieser Anfrage nicht darum, dem Senat Vorwürfe zu machen. Ziel ist es, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Auch darin müssten wir uns alle einig sein.

Nachdem ich die Antwort des Senats gelesen habe, war ich mir allerdings nicht sicher, ob wir uns in diesem Ziel wirklich einig sind. Die Antwort des Senats ist enttäuschend und dürftig. Warum?  Die Antworten des Senats drücken eines ganz deutlich aus: Gleichgültigkeit. Und das, meine Damen und Herren, ist schlimm und beschämend. Wer gleichgültig ist, wird ein Problem nicht angehen und  nicht um Abhilfe bemüht sein.  Da ich nicht so vermessen bin, zu glauben, dass sich die CDU allein zum Anwalt der Fraueninteressen machen kann, setze ich auf die Diskussion heute hier im Parlament. Ich bin ganz sicher, dass keine Fraktion so gedankenlos, so initiativlos, so lax mit dem Problem der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen umgeht wie der Senat. Kaum eine der 11 Fragen wird vom Senat konstruktiv beantwortet.

Die Ansammlung von Ausflüchten des Senats habe ich für Sie zusammengestellt. Sie lauten wie folgt:

„Die Verdienstmerkmale für die Verdiensterhebung haben sich ab 2007 geändert, darum ist es nicht möglich, die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttoeinkommen in den Jahren 2004 bis 2008 durchgängig darzustellen.“ (zu Frage 2)
„Die Entwicklung für einen Zeitraum von fünf Jahren lässt sich aus den bereits erwähnten statistisch-methodischen Gründen nicht bruchlos darstellen.“ (ebenfalls zu  Frage 2)
                                                      -2 –

„Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor.“ (zu Frage 3)
„Auch lässt sich nicht belegen, dass etwa diejenigen Tarifverträge, die besonders niedrige Stundenlöhne vorsehen, vornehmlich Frauen betreffen.“ (zu Frage 5)
„Dem Senat sind keine Gründe bekannt, die…die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern… benannt werden.“
„Die Erforschung soll vorrangig auf Bundesebene erfolgen.“
„Die Arbeitnehmerkammer und das statistische Landesamt haben das Problem im Blick.“

„Im Hinblick auf die bremischen Gesellschaften liegen dem Senat zurzeit keine Angaben zu Quoten von weiblichen Führungskräften vor.“   u.s.w., u.s.w.

Allein die Angabe der weiblichen Führungskräfte in den bremischen Gesellschaften wäre  nun wirklich kein Problem gewesen. Die Zahl ist nämlich sehr übersichtlich.

Die erstaunlichste Aussage der Senatsantwort betrifft das Fleischergewerbe:“ Im Bereich  des Ernährungsgewerbes – und hier des Bereiches Schlachten und Fleischverarbeitung – betrug der Verdienstabstand der Frauen zu den Männern …ca. 15% und lag damit nicht eklatant unter dem Männerverdienst.“

Angenommen, Sie, Frau Senatorin, würden 15% weniger verdienen als ihre männlichen Senatskollegen und ich würde zu Ihnen sagen: „Damit liegen Sie nicht eklatant unter dem Männerverdienst.“  Sie wären – so hoffe ich – empört. Hier gilt das alte Sprichwort: „Was du nicht willst, dass man dir tu‘, das füg auch keinem anderen zu.“  Oder – um es noch einmal ganz klar zu sagen:

Wenn Frauen bei gleicher Arbeit weniger verdienen als Männer, dann ist das eine schreiende Ungerechtigkeit. Wie hoch der Unterschied ist, ist dabei gleichgültig. Jeder Cent weniger ist ungerecht.

Ich komme zu den wegweisenden Vorschlägen des Senats, was zukünftig zu tun ist:

Mit Verweis auf die Verdienst- und Beschäftigtenstatistik, die tief gegliedertes Datenmaterial bietet, wird vorgeschlagen, dass man dies „im Rahmen eines Forschungsauftrages näher analysieren könnte“. „Darüberhinaus könnte das Berufswahlverhalten von Frauen sowie die Qualifizierung von Frauen in öffentlich geförderten Weiterbildungsmaßnahmen untersucht werden.“

In Frage 9 gibt der Senat noch Auskunft über Angebote zur Fort- und Weiterbildung während der Elternzeit. Die Beantwortung der Frage beginnt mit dem tiefgründigen Satz: „Chancengleichheit ist seit Jahren ein wichtiges Thema in der öffentlichen Verwaltung.“

Die konkreten Vorschläge, die der Senat den betroffenen Frauen macht, sind fast zynisch. „Grundsätzlich“, so heißt es, „können sich alle beurlaubten bzw. in der Elternzeit befindlichen Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes…“ zu allen ressortübergreifenden

Fortbildungsveranstaltungen der Senatorin für Finanzen und des Magistrats  entsprechend den Teilnahmevoraussetzungen kostenfrei anmelden“.

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auch während der Phase der Elternzeit werden „generell unterstützt und gefördert“.

„Die beurlaubten Beschäftigten werden in der Regel zeitgleich mit der Veröffentlichung der Fortbildungsprogramme  über die neuen  Angebote informiert.“ 

Wir danken für diese wichtige Information, stellen aber fest, dass all diese Maßnahmen bisher nichts daran geändert haben, dass Bremen im Hinblick auf die Lohnunterschiede wesentlich schlechter dasteht als vergleichbar große Städte und schlechtere Zahlen aufweist als der Bundesdurchschnitt.

Die beiden letzten Fragen beschäftigen sich mit gemeinsamen Initiativen zwischen Landesregierung und der Privatwirtschaft. Wen wundert es noch, dass es „derzeit“ keine gemeinsamen Initiativen gibt. Hier verweist der Senat erneut auf die Tarifvertragsparteien.

Das Lohngleichheitsinstrument, ein freiwilliger Selbsttest für Unternehmen, das Ursula v. der Leyen am 19. März 2009 ins Leben gerufen hat, interessiert den Senat nicht. Die Ergebnisse seien nicht öffentlich zugänglich, heißt es. Warum bemüht sich der Senat nicht seinerseits, ein solches Lohnaudit zu initiieren, zumindest aber an die Daten heranzukommen?

Zusammenfassend kann man sagen: Der Senat zeigt sich im Hinblick auf die Lohnungerechtigkeit zwischen Männern und Frauen desinteressiert, ideenlos und ohne Initiative. Mit dieser gleichgültigen Haltung wird man nichts ändern.

Abschließend möchte ich einige Maßnahmen nennen, die aus meiner Sicht zeitnah umgesetzt werden sollten:

  1. Eine brauchbare Analyse mit verwertbaren Daten muss erstellt werden.
  2. Die bei der Finanzsenatorin vorhandenen Daten und Zahlen über das Lohn- und Gehaltsgefüge im öffentlichen Dienst müssen vorgelegt werden.
  3. Frauen müssen verstärkt in Findungs- und Berufungskommissionen an der Personalauswahl beteiligt werden.
  4. In Aufsichtsräten sind Frauen verstärkt zu beteiligen. Es ist unklug, so lange zu warten, bis die Forderung nach einer 40% Beteiligung wie in anderen Ländern noch lauter wird.
  5. Die in allen Ausschreibungen enthaltene Formulierung: „Frauen werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt“ muss ernst genommen werden und darf keine belanglose Floskel bleiben.
  6. Der Umgang mit den Frauenbeauftragten muss sich ändern.
  7. Frauen müssen für Führungspositionen angesprochen und gewonnen werden.
  8. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen/Arbeitszeiten müssen weiter ausgebaut werden.
  9. Die Bezahlung der Pflegeberufe muss auf den Prüfstand. Wer mit Kindern, Alten oder Kranken arbeitet und umgeht, der wertvollsten Ressource die wir besitzen, sollte nicht am letzten Ende der Gehaltsskala stehen und zumindest so viel verdienen wie diejenigen, die Autos reparieren.
  10. Der Etat der Landesfrauenbeauftragten sollte nicht gekürzt werden.