Senat verstößt gegen das Petitionsgesetz

Das Verhalten des Senats im Hinblick auf den Petitionsausschuss bezeichnete die Sprecherin der CDU-Fraktion, Elisabeth Motschmann, als „empörend und inakzeptabel“. Der Senat verstößt gegen das Petitionsgesetz, indem er  nun schon zum wiederholten Mal vorgegebene Fristen nicht einhält und damit Beschlüsse des Ausschusses und der Bremischen Bürgerschaft ignoriert.  „So kann man mit einem Ausschuss nicht umgehen, der von der Bürgerschaft gewählt und eingesetzt wird, damit er sich um die Anliegen und Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern kümmert.  Wie sollen wir uns wirksam für die Menschen in unserer Stadt einsetzen, wenn der Senat noch nicht einmal seinem verfassungsmäßigen Auftrag und den damit verbundenen Pflichten nachkommt?“, erklärte Elisabeth Motschmann.

„Wer vorgibt, Politik für die Bürger unserer Stadt zu machen, sollte diesen Anspruch nicht nur als Lippenbekenntnis vor sich hertragen, sondern ihn in die Tat umsetzen“, kritisiert Elisabeth Motschmann den Senat um Bürgermeister Jens Böhrnsen.  Im Interesse von Petenten, die sich hilfesuchend an uns wenden und im Interesse des Ausschusses wird es höchste Zeit, dass sich der Senat besinnt und seine  Aufgaben  ernst  nimmt und eingeforderte Stellungnahmen fristgerecht dem Petitionsausschuss zuleitet.

„Die Bürgerschaft kann die Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuleiten; der Senat ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen zu berichten, was er aufgrund der überwiesenen Petition und in anderen gleichgelagerten Fällen veranlasst hat“, heißt es in §9 des Petitionsgesetzes.  Dieses Gesetz muss der Senat einhalten. „Das ist ja wohl nicht zu viel verlangt“, so die Sprecherin der CDU-Fraktion für den Petitionsausschuss.