Wenn Religionen aufeinandertreffen

Die Zahl der religiösen Auseinandersetzungen hat in Deutschland in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. Neben der Beschneidung, die z.Zt. die Gemüter bewegt und auch ein existenzielles Thema der Juden ist, sind es die Bedeutung des islamischen Rechts (Scharia), der Schwimm- und Religionsunterricht, die Beerdigungsriten, die Diskussion um einen Staatsvertrag mit den Muslimen, die Feiertagsdiskussion, der Bau von Moscheen, die Verteilung von Koranexemplaren der Salafisten, die Diskussion um das Tragen von Kopftüchern von Lehrerinnen im Unterricht, die Rechte von Frauen, sog. Ehrenmorde, Zwangsheiraten, Hasspredigten und leider auch erste religiös motivierte Terrorakte.

Die meisten dieser Themen, spielten vor 20 Jahren noch keine nennenswerte Rolle. Sie sind im 21. Jahrhundert für die christlichen Kirchen und für den Staat Herausforderungen, die bewältigt werden wollen. Zunächst muss man sich vor Augen führen, dass die Zahl der Muslime in Deutschland auf ca. 4 Millionen angestiegen ist. Diese große Bevölkerungsgruppe ist selbstbewusster geworden und stellt nun Ansprüche. Das darf niemand verwundern, zumal das Thema Integration viele Jahre vernachlässigt wurde.

Um ein friedliches Zusammenleben mit den Muslimen zu organisieren, müssen ihre berechtigten Interessen und Belange ernstgenommen werden. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung und darf nicht nur in Sonntagsreden angesprochen aber im Alltag vergessen werden. Gleiches gilt für Toleranz. Im konkreten Fall Toleranz zu üben, ist anstrengender als über die Bedeutung von Toleranz philosophische Abhandlungen zu formulieren.

Die Beschneidung ist sicherlich eines der Themen, die vom Grundrecht der Religionsfreiheit gedeckt ist. Beschneidungen 8 Tage nach der Geburt ist für die Juden das Zeichen des Bundes zwischen Gott und seinem Volk: „Das ist mein Bund zwischen mir und euch samt deinen Nachkommen, den ihr halten sollt: Alles, was männlich ist unter euch, muss beschnitten werden. Am Fleisch eurer Vorhaut müsst ihr euch beschneiden lassen. Das soll geschehen zum Zeichen des Bundes zwischen mir und euch. Alle männlichen Kinder bei euch müssen, sobald sie acht Tage alt sind, beschnitten werden…“ (1. Mose 17, Vers 10 ff)

Die Muslime haben diese jüdische Tradition ebenso übernommen wie andere Grundsätze und Gedanken aus der Bibel. Beschneidungen juristisch zu untersagen, bedeutet einen empfindlichen Eingriff in die Religionsfreiheit beider Religionen. Jüdisches und muslimisches Leben muss in Deutschland möglich sein. Richtig ist aber auch, dass es nur eine Regelung geben kann, die weibliche Beschneidung,  ausschließt, weil das eine Genitalverstümmelung bei den Mädchen bedeutet. So schwer es uns auch aus Gründen des Rechts auf Unversehrtheit des Körpers fallen mag, männliche Beschneidungen im Säuglingsalter zu tolerieren, so ist dies das Gebot der Stunde, um den Religionsfrieden in unserem Land nicht zu gefährden.

Auch andere Riten, die uns fremd sind, müssen toleriert und ermöglicht werden. Dazu zählen z.B.  die Beerdigungsriten der Muslime. Ihr Wunsch, befreit zu werden vom Sargzwang ist ebenso nachvollziehbar wie ihr Wunsch nach eigenen Friedhöfen. Auch dem Wunsch, dass an Schulen islamischer Religionsunterricht erteilt wird, kann man sich nicht auf Dauer entziehen. Hier muss allerdings gewährleistet sein, dass dieser Unterricht von Lehrern erteilt wird, die an  Universitäten ausgebildet sind, die von Deutschland anerkannt sind. Gleiches gilt für den christlichen oder jüdischen Religionsunterricht.

Es gibt jedoch auch klare Grenzen unserer Toleranz. Der Rechtsstaat kann nicht dulden, wenn elementare Menschenrechte verletzt werden. Menschenrechtsverletzungen sind nicht gedeckt von der im Grundgesetz zugesicherten Religionsfreiheit. Deshalb ist es unabdingbar, klar zu formulieren wo Grenzen überschritten werden. Wenn es z.B. um die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Zwangsheiraten oder sog. Ehrenmorde können von keinem Rechtsstaat akzeptiert werden und müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft bzw. verhindert und geahndet werden.

Auch Hasspredigten – von wem auch immer – haben in einem Rechtsstaat keinen Platz, zumal sie sich in der Regel gegen das Judentum und gegen das Christentum richten. Unsere jüdisch-christliche Kultur darf nicht zerstört werden. Die Scharia darf nicht an Einfluss gewinnen und dadurch unsere demokratische Rechtsordnung verdrängen. Wir müssen unsere Grundwerte, die christlich geprägt sind, verteidigen. Leider sind immer weniger Menschen dazu in der Lage, weil Eltern, Kirchen und Schulen die christliche Unterweisung unserer Kinder in Teilen sträflich vernachlässigt haben.

Das gilt ganz besonders für das Bundesland Bremen. Aber auch in anderen Bundesländern ist der Religionsunterricht Stiefkind der Bildungspolitik. Ohne Wissen kann man den Dialog mit anderen Religionen nicht führen. Wer seinen eigenen christlichen Glauben nicht kennt oder nicht ernst nimmt, kann ihn nicht verteidigen. Durch Gleichgültigkeit entsteht ein Vakuum, das nicht selten von radikalen, religiösen Fundamentalisten genutzt wird. Wer nichts weiß, muss glauben, was andere ihm weismachen und ist leichter manipulierbar.

Darum ist der Ruf nach mehr christlicher Unterweisung unserer Kinder getragen von der Sorge um unser Land und unsere Kultur, die maßgeblich vom Christentum und Judentum geprägt sind.